Das Wichtigste in Kürze
- Das Konkubinat ist in der Schweiz gesetzlich kaum geregelt: Zwischen den Partnern entstehen keine automatischen Rechte und Pflichten.
- Ohne Testament erbt der überlebende Partner nichts – das Vermögen geht an Eltern, Geschwister oder den Kanton.
- Die AHV zahlt Konkubinatspaaren keine Witwen- oder Witwerrente.
- Testament, Konkubinatsvertrag, Begünstigung in Pensionskasse und Säule 3a sowie eine Risiko-Lebensversicherung schliessen die grössten Lücken.
Was bedeutet Konkubinat rechtlich?
Rechtlich seid ihr im Konkubinat zwei voneinander unabhängige Einzelpersonen – mehr nicht. Das Konkubinat, auch Lebensgemeinschaft genannt, ist in der Schweiz gesetzlich kaum geregelt. Anders als bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft entstehen keine automatischen Rechte und Pflichten zwischen euch.
Das bringt Vorteile: getrennte Vermögen, keine gegenseitige Haftung für Schulden, volle finanzielle Unabhängigkeit. Es bringt aber auch Lücken, die im Ernstfall teuer werden – und die euch meist erst dann auffallen, wenn es zu spät ist.
«Wer nicht heiratet, fällt durch fast jedes gesetzliche Netz – ausser ihr spannt es selbst.»
Welche drei Lücken treffen unverheiratete Paare am härtesten?
Es sind immer dieselben drei: Erbrecht, Hinterlassenenrente und Erbschaftssteuer. Sie hängen zusammen und verstärken sich gegenseitig – deshalb trifft es den überlebenden Partner meist mehrfach auf einmal.
- Kein gesetzliches Erbrecht: Stirbt ein Partner ohne Testament, erbt der andere nichts. Das Vermögen geht an Eltern, Geschwister oder – wenn niemand da ist – an den Kanton.
- Keine Witwen-/Witwerrente: Die AHV kennt im Konkubinat keine Hinterlassenenrente für den überlebenden Partner.
- Erbschaftssteuer bis 50 %: Erbt der Partner per Testament, gilt er steuerlich in den meisten Kantonen als Nichtverwandter. Vom Geerbten bleibt je nach Kanton nur die Hälfte.
Was könnt ihr selbst regeln?
Fast alles – aber nur aktiv und schriftlich. Vier Bausteine decken die wichtigsten Risiken ab, und drei davon kosten wenig bis nichts.
- Testament: Setzt euch gegenseitig im Rahmen der gesetzlichen Quoten ein. Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist.
- Konkubinatsvertrag: Hält fest, wem was gehört, wer welche Kosten trägt und was bei einer Trennung gilt.
- Begünstigung in Pensionskasse und Säule 3a: Konkubinatspartner lassen sich in vielen Fällen begünstigen – aber nur, wenn ihr es der Kasse aktiv meldet.
- Risiko-Lebensversicherung: Schliesst die Einkommenslücke und sichert bei Wohneigentum die Hypothek ab.
Wann solltet ihr das angehen?
Spätestens dann, wenn eine gemeinsame Abhängigkeit entsteht: gemeinsame Wohnung, gemeinsames Kind, gemeinsames Eigenheim oder ein reduziertes Pensum bei einem von euch. Ab diesem Punkt trägt einer von euch ein Risiko, das er ohne Vereinbarung allein trägt.
Jede Situation ist anders – Kinder, Wohneigentum und Einkommensunterschiede verschieben die Prioritäten. Unser kostenloser Konkubinats-Check zeigt euch in wenigen Minuten, wo ihr als Paar aktuell steht und welcher Baustein bei euch zuerst dran ist.
Häufige Fragen
Erbt mein Partner im Konkubinat automatisch?
Nein. Der überlebende Konkubinatspartner hat in der Schweiz kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament geht das gesamte Vermögen an die gesetzlichen Erben – Kinder, Eltern oder Geschwister. Nur mit Testament kann der Partner im Rahmen der frei verfügbaren Quote bedacht werden.
Bekommt mein Partner eine AHV-Witwenrente?
Nein. Hinterlassenenrenten der AHV gibt es nur für Ehepartner und eingetragene Partnerschaften, nicht im Konkubinat. Aus der Pensionskasse kann dagegen unter Umständen eine Lebenspartnerrente fliessen – aber nur, wenn das Reglement es vorsieht und die Begünstigung gemeldet wurde.
Wie viel Erbschaftssteuer zahlt ein Konkubinatspartner?
Das hängt vom Kanton ab und kann bis rund 50 Prozent des geerbten Vermögens betragen, weil Konkubinatspartner steuerlich meist als Nichtverwandte gelten. Einige Kantone kennen reduzierte Sätze für langjährige Lebenspartner, oft ab fünf Jahren gemeinsamem Haushalt. Prüft die Regelung in eurem Wohnkanton.
Lohnt sich ein Konkubinatsvertrag?
In den meisten Fällen ja. Er schafft Klarheit darüber, wem welches Vermögen gehört, wie gemeinsame Anschaffungen und Kosten aufgeteilt werden und was bei einer Trennung gilt. Besonders wichtig wird er bei gemeinsamem Wohneigentum, gemeinsamen Kindern oder deutlich unterschiedlichen Einkommen.
Muss ein Testament vom Notar beglaubigt werden?
Nein. Ein eigenhändiges Testament ist gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben ist. Eine notarielle oder öffentliche Beurkundung ist bei komplexeren Situationen – etwa Wohneigentum, Patchwork-Familien oder Unternehmen – trotzdem sinnvoll.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für Paare in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.