Das Wichtigste in Kürze
- Beim gemeinsamen Kauf werdet ihr meist als Miteigentümer mit festen Quoten ins Grundbuch eingetragen – die Quoten sollten euren tatsächlichen Beiträgen entsprechen.
- Gegenüber der Bank haftet ihr in der Regel solidarisch: Fällt eine Person aus, kann die Bank die volle Hypothek beim anderen einfordern.
- Ohne Testament erbt der überlebende Partner den Anteil des verstorbenen nicht – im schlimmsten Fall muss er das Haus verkaufen.
- Eine Risiko-Lebensversicherung in Höhe der Hypothek verhindert genau diesen Fall.
Wem gehört das Haus, wenn ihr es gemeinsam kauft?
Demjenigen, der im Grundbuch steht – und zwar genau im Umfang der eingetragenen Quote. Beim gemeinsamen Kauf werdet ihr in der Regel als Miteigentümer eingetragen, häufig je zur Hälfte.
Die Quoten sollten zu euren tatsächlichen Beiträgen passen. Bringt eine Person 300 000 Franken Eigenkapital ein und die andere 100 000, ist eine Aufteilung 50/50 im Grundbuch ohne ergänzende Vereinbarung eine stille Schenkung. Berücksichtigt dabei auch Eigenkapital aus der Säule 3a oder einem Pensionskassen-Vorbezug.
«Im Grundbuch steht, wem das Haus gehört. Im Konkubinatsvertrag steht, was passiert, wenn sich das Leben ändert.»
Wie haftet ihr für die Hypothek?
In den allermeisten Fällen solidarisch – das heisst, die Bank kann die gesamte Schuld von jedem von euch einfordern, unabhängig von euren Grundbuchquoten. Das ist der Punkt, der Paaren am häufigsten zu spät bewusst wird.
Klärt deshalb schriftlich, wer welchen Anteil an Zins, Amortisation und Nebenkosten trägt und was gilt, wenn eine Person länger ausfällt. Diese interne Vereinbarung ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank, entscheidet aber im Streitfall über den Ausgleich zwischen euch.
Was passiert mit dem Haus, wenn ein Partner stirbt?
Ohne Testament geht der Anteil des Verstorbenen an dessen gesetzliche Erben – an die Eltern, Geschwister oder Kinder, nicht an euch als Partner. Der überlebende Partner sitzt dann mit fremden Miteigentümern im selben Haus.
Drei Bausteine verhindern das:
- Testament: Setzt euch gegenseitig im Rahmen der frei verfügbaren Quote ein.
- Konkubinatsvertrag: Regelt Wohnrecht, Übernahmerecht und Auszahlung.
- Risiko-Lebensversicherung in Höhe der Hypothek: Damit kann der überlebende Partner Erben auszahlen oder die Hypothek reduzieren, statt verkaufen zu müssen.
Und was gilt bei einer Trennung?
Genau das, was ihr vorher vereinbart habt – sonst wird es zäh. Ohne Vereinbarung braucht jede Entscheidung über das Haus die Zustimmung beider, und im Konflikt endet das oft bei der Zwangsversteigerung zu schlechten Bedingungen.
Haltet deshalb vorab fest, wer das Haus übernehmen darf, wie der andere ausbezahlt wird, nach welchem Verfahren der Wert bestimmt wird und wie ihr mit einer allfälligen Vorfälligkeitsentschädigung der Bank umgeht.
Häufige Fragen
Können wir ohne Heirat gemeinsam ein Haus kaufen?
Ja. Unverheiratete Paare kaufen Wohneigentum in der Regel als Miteigentum mit festgelegten Quoten im Grundbuch, zum Beispiel je zur Hälfte. Möglich ist auch, dass nur eine Person als Alleineigentümerin eingetragen wird – dann hat die andere Person allerdings keinerlei Rechte am Haus.
Erbt mein Partner meinen Hausanteil?
Nur mit Testament. Ohne Testament geht der Anteil an die gesetzlichen Erben, also an Kinder, Eltern oder Geschwister. Der überlebende Partner wird dann Miteigentümer mit den Erben des Verstorbenen und muss diese unter Umständen auszahlen, um im Haus bleiben zu können.
Was passiert mit der Hypothek, wenn ein Partner stirbt?
Die Hypothek bleibt bestehen und die Bank kann sie beim überlebenden Partner vollumfänglich einfordern, da die Haftung meist solidarisch ist. Zusätzlich prüft die Bank die Tragbarkeit neu – mit nur noch einem Einkommen scheitert diese Prüfung häufig. Eine Risiko-Lebensversicherung in Höhe der Hypothek entschärft beides.
Sollten die Grundbuchquoten dem Eigenkapital entsprechen?
Ja, das ist der saubere Weg. Wer mehr Eigenkapital einbringt, sollte eine entsprechend höhere Quote erhalten – oder ihr haltet die Differenz als Darlehen im Konkubinatsvertrag fest. Andernfalls verschenkt eine Person faktisch Vermögen, was spätestens bei einer Trennung zu Streit führt.
Was passiert mit dem Haus bei einer Trennung?
Ohne Vereinbarung muss jede Entscheidung gemeinsam getroffen werden, was im Streitfall zur Zwangsversteigerung führen kann. Mit einem Konkubinatsvertrag legt ihr vorab fest, wer das Haus übernehmen darf, wie der Verkehrswert bestimmt wird und wie die andere Person ausbezahlt wird.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für Paare in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.