Das Wichtigste in Kürze
- Erziehungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die euch für Jahre mit Kindern unter 16 bei der AHV angerechnet werden und die spätere Rente erhöhen.
- Es ist kein ausbezahltes Geld, sondern ein Faktor in der Rentenberechnung.
- Bei verheirateten Paaren wird die Gutschrift automatisch hälftig geteilt – unverheiratete Eltern müssen die Zuteilung der Ausgleichskasse melden.
- Sinnvoll ist meist, dass die Person mit der grösseren Betreuungslast oder der grösseren Vorsorgelücke die Gutschrift erhält.
Was sind Erziehungsgutschriften überhaupt?
Erziehungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die euch für jedes Jahr mit Kindern unter 16 Jahren bei der AHV angerechnet werden. Sie fliessen in die Berechnung eures durchschnittlichen Jahreseinkommens ein und erhöhen damit die spätere Rente.
Wichtig zum Verständnis: Es wird euch nie Geld ausbezahlt. Die Gutschrift wirkt ausschliesslich als Rechengrösse – aber über die Jahre summiert sie sich zu einem relevanten Betrag in der Rentenformel.
«Verheiratete teilen automatisch. Ihr teilt nur, wenn ihr es der Ausgleichskasse sagt.»
Warum ist die Zuteilung bei unverheirateten Eltern anders?
Weil bei euch niemand automatisch teilt. Bei verheirateten Paaren wird die Erziehungsgutschrift für die Jahre der Ehe von Gesetzes wegen hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt – ohne dass jemand etwas melden muss.
Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge gilt das nicht. Ihr müsst der Ausgleichskasse gemeinsam erklären, wem die Gutschrift zusteht. Bleibt diese Erklärung aus, wird die Gutschrift nach Vorgabe zugeteilt – und das entspricht selten dem, was für euch als Paar sinnvoll wäre.
Wer von euch sollte die Gutschrift erhalten?
In der Regel die Person, die den grösseren Teil der Betreuung übernimmt und dafür beruflich zurücksteckt. Genau bei ihr entsteht die Vorsorgelücke, und genau dort wirkt die Gutschrift am stärksten.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist auch eine hälftige Teilung möglich. Das ist meist die richtige Wahl, wenn ihr die Betreuung ungefähr gleichmässig aufteilt und ähnlich verdient.
Wie meldet ihr die Zuteilung?
Über eine gemeinsame schriftliche Erklärung an eure AHV-Ausgleichskasse. Reicht sie ein, sobald die gemeinsame elterliche Sorge besteht – rückwirkende Korrekturen sind aufwendig und nicht unbegrenzt möglich.
Prüft die Zuteilung ausserdem erneut, wenn sich eure Betreuungssituation grundlegend ändert, etwa nach einer Trennung oder wenn eine Person das Pensum deutlich anpasst.
Häufige Fragen
Bekommen wir Erziehungsgutschriften automatisch?
Der Anspruch auf die Gutschrift entsteht automatisch, sobald ihr Kinder unter 16 Jahren habt. Die Zuteilung auf die beiden Elternteile müssen unverheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge jedoch selbst bei der Ausgleichskasse melden.
Wie viel ist eine Erziehungsgutschrift wert?
Die Erziehungsgutschrift entspricht dem Dreifachen der jährlichen minimalen AHV-Altersrente und wird für jedes Jahr mit Kindern unter 16 angerechnet. Sie wird nicht ausbezahlt, sondern erhöht das für die Rentenberechnung massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen. Die aktuellen Beträge veröffentlicht das Bundesamt für Sozialversicherungen.
Können wir die Gutschrift zwischen uns teilen?
Ja. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge könnt ihr die Erziehungsgutschrift hälftig teilen oder vollständig einer Person zuweisen. Massgebend ist die gemeinsame Erklärung, die ihr bei der AHV-Ausgleichskasse einreicht.
Was passiert, wenn wir nichts melden?
Dann teilt die Ausgleichskasse die Gutschrift nach den gesetzlichen Vorgaben zu, ohne eure Betreuungssituation zu kennen. Das Ergebnis entspricht häufig nicht dem, was für euch sinnvoll wäre – insbesondere dann, wenn eine Person deutlich mehr Betreuung übernimmt als die andere.
Ändert sich die Zuteilung nach einer Trennung?
Ja, sie sollte überprüft werden. Ändert sich die Betreuungssituation grundlegend, etwa weil ein Elternteil die Hauptbetreuung übernimmt, könnt und solltet ihr die Zuteilung bei der Ausgleichskasse anpassen lassen.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für Paare in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.