Das Wichtigste in Kürze
- Ein reduziertes Pensum senkt gleichzeitig Lohn, AHV-Beiträge und Pensionskassenguthaben – die Lücke wächst über Jahre.
- Bei einer Scheidung wird die Vorsorge geteilt; im Konkubinat gibt es bei einer Trennung keinen solchen Ausgleich.
- Der Ausgleich muss deshalb laufend erfolgen, etwa über Einzahlungen in die Säule 3a der reduzierenden Person.
- Entscheidend ist nicht die gleiche Arbeitszeit, sondern dass beide am Ende vergleichbar abgesichert sind.
Warum ist Teilzeit im Konkubinat ein finanzielles Risiko?
Weil ein reduziertes Pensum drei Einkommensquellen gleichzeitig senkt: den Lohn heute, die AHV-Beiträge und das Pensionskassenguthaben für später. Der zweite und dritte Effekt zeigen sich erst Jahrzehnte danach – und lassen sich dann kaum noch korrigieren.
Bei Verheirateten federt das Eherecht vieles ab. Im Konkubinat existiert dieser Puffer nicht: Die Person, die zugunsten der Familie zurücksteckt, trägt den gesamten Verlust selbst.
«Betreuungsjahre erscheinen auf keinem Lohnausweis – aber auf jedem Vorsorgeausweis, als Lücke.»
Gibt es bei einer Trennung einen Vorsorgeausgleich?
Nein. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe aufgebaute Pensionskassenguthaben hälftig geteilt – unabhängig davon, wer es angespart hat. Im Konkubinat gibt es diesen Ausgleich nicht.
Trennt ihr euch nach zehn Jahren, in denen eine Person zu 40 Prozent gearbeitet und die Kinder betreut hat, behält jede Person exakt das, was auf ihren eigenen Namen läuft. Die Betreuungsjahre werden finanziell nicht anerkannt.
Welche Modelle schaffen einen fairen Ausgleich?
Alle funktionierenden Modelle haben dasselbe Prinzip: Die Person mit dem höheren Erwerbseinkommen gleicht die Vorsorgelücke der anderen laufend aus, statt erst im Konfliktfall darüber zu verhandeln.
- 3a-Einzahlung für die andere Person: Die erwerbstätige Person zahlt jährlich in die Säule 3a der reduzierenden Person ein. Einfach, wirksam, sofort dem richtigen Namen zugeordnet.
- Gemeinsamer Vorsorge-Topf: Ihr spart auf ein gemeinsames Konto und legt im Konkubinatsvertrag fest, wie das Guthaben bei einer Trennung aufgeteilt wird.
- Ausgleichszahlung mit Vereinbarung: Ein monatlicher Betrag als Kompensation für Betreuungsarbeit, schriftlich festgehalten.
Woran erkennt ihr, ob eure Aufteilung fair ist?
Nicht daran, wer wie viele Stunden arbeitet, sondern daran, wie ihr beide nach zehn Jahren dasteht. Rechnet den Vergleich einmal konkret durch: Was hat jede Person an Lohn, AHV-Beiträgen und Pensionskassenguthaben aufgebaut?
Unser Familien-Fairness-Check macht genau diese Rechnung – und zeigt euch, wie gross die Differenz aktuell ist und welcher Ausgleich sie schliessen würde.
Häufige Fragen
Gibt es im Konkubinat einen Vorsorgeausgleich bei Trennung?
Nein. Anders als bei einer Scheidung wird das Pensionskassenguthaben bei der Trennung eines Konkubinatspaares nicht geteilt. Jede Person behält, was auf ihren Namen angespart wurde – Betreuungsjahre werden finanziell nicht ausgeglichen.
Wie gleichen wir Vorsorgelücken durch Teilzeit aus?
Am wirksamsten sind jährliche Einzahlungen der erwerbstätigen Person in die Säule 3a der Person mit reduziertem Pensum. Das Guthaben läuft dann direkt auf den richtigen Namen. Ergänzend solltet ihr die Vereinbarung schriftlich in einem Konkubinatsvertrag festhalten.
Kann ich in die Säule 3a meines Partners einzahlen?
Faktisch ja: Du kannst deinem Partner den Betrag überweisen, den er anschliessend selbst in seine Säule 3a einzahlt. Voraussetzung ist, dass er ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, denn nur dann besteht eine Einzahlungsberechtigung. Der Steuerabzug steht der einzahlenden Person zu.
Wie viel Vorsorge geht durch ein reduziertes Pensum verloren?
Das hängt von Pensum, Lohn und Dauer ab. Betroffen sind gleich drei Ebenen: der laufende Lohn, die AHV-Beiträge und das Pensionskassenguthaben, das durch den Koordinationsabzug bei tiefen Teilzeitlöhnen überproportional sinkt. Über zehn Jahre summiert sich das häufig auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag.
Sollten wir die Aufteilung schriftlich festhalten?
Ja. Eine mündliche Absprache über Betreuung und Ausgleich ist im Streitfall praktisch nicht durchsetzbar. Ein Konkubinatsvertrag hält fest, wer welche Arbeit übernimmt, wie der finanzielle Ausgleich erfolgt und was bei einer Trennung gilt.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für Paare in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.