Das Wichtigste in Kürze

  • Bei unterschiedlichen Einkommen belastet eine hälftige Teilung die Person mit weniger Lohn deutlich stärker.
  • Das proportionale Modell verteilt die Kosten im Verhältnis der Einkommen, sodass beiden ein ähnlicher Spielraum bleibt.
  • Ein gemeinsames Haushaltskonto schafft Transparenz und trennt gemeinsame von persönlichen Ausgaben.
  • Was als gemeinsame Kosten gilt, solltet ihr einmal explizit definieren – dort entsteht der meiste Streit.

Warum ist 50/50 nicht immer fair?

Weil derselbe Betrag bei unterschiedlichen Einkommen unterschiedlich weh tut. Zahlt ihr beide 1 200 Franken an die Miete, während eine Person 5 000 und die andere 8 000 Franken netto verdient, bleibt der ersten Person deutlich weniger Spielraum – bei identischem Beitrag.

Gerechtigkeit bemisst sich in solchen Fällen besser am verbleibenden Spielraum als am gleichen Franken-Betrag.

«Fair ist nicht der gleiche Betrag, sondern der gleiche Spielraum am Monatsende.»

Modell 1: Hälftig – wann passt das?

Wenn eure Einkommen ähnlich hoch sind. Dann ist die hälftige Teilung das einfachste und transparenteste Modell: Jeder zahlt die Hälfte, es braucht keine Neuberechnung bei Lohnänderungen und niemand muss dem anderen Einblick in sein Einkommen geben.

Sobald die Differenz aber deutlich wird, kippt die Einfachheit in eine strukturelle Schieflage.

Modell 2: Nach Einkommen – wie rechnet ihr das?

Jede Person zahlt den Anteil an den gemeinsamen Kosten, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. Bei 5 000 und 8 000 Franken netto ergibt das ein Verhältnis von rund 38 zu 62 Prozent.

So bleibt beiden am Monatsende ein prozentual ähnlicher Spielraum. Das Modell braucht gegenseitige Offenheit über die Einkommen und eine kurze Neuberechnung, wenn sich ein Lohn ändert.

Modell 3: Gemeinsames Konto – wie funktioniert es?

Beide zahlen monatlich einen festen oder proportionalen Betrag auf ein gemeinsames Haushaltskonto ein, von dem alle gemeinsamen Kosten abgebucht werden. Persönliche Ausgaben laufen weiter über die eigenen Konten.

Das schafft Transparenz und macht sichtbar, was der gemeinsame Haushalt tatsächlich kostet. Achtet darauf, dass beide zeichnungsberechtigt sind, und haltet im Konkubinatsvertrag fest, wie ein Guthaben bei einer Trennung aufgeteilt wird.

Was gehört überhaupt zu den gemeinsamen Kosten?

Genau das, was ihr einmal gemeinsam definiert – und genau hier entsteht der meiste Alltagsstreit. Unstrittig sind meist Miete, Nebenkosten, Strom, Internet und Lebensmittel.

Klärungsbedarf gibt es typischerweise bei Möbeln und Geräten, beim Auto, bei Ferien, bei Versicherungen sowie bei Ausgaben für Kinder aus einer früheren Beziehung. Schreibt einmal auf, was zum gemeinsamen Topf gehört – der Aufwand von zwanzig Minuten erspart euch viele Diskussionen.

Häufige Fragen

Wie teilen Paare die Haushaltskosten am besten auf?

Bei ähnlichem Einkommen ist die hälftige Teilung am einfachsten. Unterscheiden sich die Einkommen deutlich, ist eine proportionale Aufteilung fairer: Jede Person zahlt den Anteil, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht, sodass beiden ein vergleichbarer finanzieller Spielraum bleibt.

Was gehört zu den gemeinsamen Kosten?

Typischerweise Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Lebensmittel und gemeinsame Anschaffungen. Nicht selbstverständlich gemeinsam sind Auto, Ferien, Versicherungen, Hobbys und Ausgaben für Kinder aus früheren Beziehungen. Diese Abgrenzung solltet ihr einmal ausdrücklich festlegen.

Lohnt sich ein gemeinsames Konto im Konkubinat?

Für laufende Haushaltskosten ja, weil es Transparenz schafft und die Abwicklung vereinfacht. Beide sollten zeichnungsberechtigt sein. Grössere Vermögen gehören dagegen nicht auf ein gemeinsames Konto, da im Todesfall der Anteil des Verstorbenen an dessen Erben fällt und das Konto blockiert werden kann.

Wie berechnen wir den proportionalen Anteil?

Addiert eure beiden Nettoeinkommen und bestimmt, welchen Prozentsatz jede Person zum Gesamteinkommen beiträgt. Diesen Prozentsatz wendet ihr auf die gemeinsamen Kosten an. Bei 5 000 und 8 000 Franken ergibt das eine Aufteilung von rund 38 zu 62 Prozent.

Sollten wir die Kostenaufteilung schriftlich festhalten?

Ja, am besten im Konkubinatsvertrag. Festhalten solltet ihr, welche Kosten gemeinsam getragen werden, nach welchem Modell sie aufgeteilt werden und wem gemeinsam angeschaffte Gegenstände bei einer Trennung zufallen.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen für Paare in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.